Rheumatologische Erkrankungen bei Kindern

Patientenzugang:

Die Konkretisierung umfasst die Diagnostik von Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei Verdachtsdiagnose oder gesicherter Diagnose einer rheumatologischen Erkrankung (Liste der umfassten Diagnosen) sowie deren Behandlung, wenn diese aufgrund der Ausprägung der Erkrankung eine interdisziplinäre oder komplexe Versorgung oder eine besondere Expertise oder Ausstattung benötigen.

Es besteht ein Überweisungserfordernis durch den behandelnden Vertragsarzt. Nach zwei Quartalen ist eine erneute Überweisung erforderlich und möglich, sofern die Voraussetzungen des besonderen Krankheitsverlaufs weiterhin gegeben sind. Für Patienten aus dem stationären Bereich des ASV-berechtigten Krankenhauses oder für Patientinnen oder Patienten von im jeweiligen Indikationsgebiet tätigen vertragsärztlichen ASV-Berechtigten in sein ASV-Team besteht kein Überweisungserfordernis. Die Aufnahme in die ASV kann auch aufgrund einer Verdachtsdiagnose erfolgen. Diese muss jedoch innerhalb von zwei Quartalen nach Erstkontakt in eine gesicherte Diagnose überführt sein.

Eingeschlossene Diagnosen (Kinder):

Diese haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Behandlungsumfang und Abrechnung:

Die für ASV-Patienten mit Rheuma abrechenbaren Leistungen wurden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss noch nicht definiert (sog. „Appendix). Die Beschlussfassung soll im Mai 2017 erfolgen. Der G-BA plant, folgende Leistungen in den Behandlungsumfang aufzunehmen, die noch nicht Bestandteil des EBM sind:

Augenärztliche Leistungen, die nicht als eigenständige GOP im EBM vorliegen, sondern Bestandteil von Pauschalen sind
Bei Jugendlichen in der Übergangsrheumatologie ein geleiteter Übergang in ein erwachsenenorientiertes Versorgungssystem (Transition) unter Berücksichtigung der individuellen Entwicklung und Krankheitsbewältigung unter Koordination eines Kinderrheumatologen

Mehr zum Thema Behandlungsumfang und Abrechnung

Voraussetzung für Vertragsärzte und Krankenhäuser:

Um im Bereich der rheumatologischen Erkrankungen für Kinder und Jugendliche ambulant spezialfachärztlich tätig zu werden, ist eine Berechtigung notwendig, die durch Anzeige beim zuständigen Erweiterten Landesausschuss erworben werden kann. Dazu sind u.a. folgende Punkte nachzuweisen:

Personelle Voraussetzungen:

  • Tätigkeit in einem interdisziplinären Behandlungsteam (Zusammensetzung siehe unten)
  • Erfüllung von Qualitätsanforderungen von Qualitätsvereinbarungen nach § 135 Abs. 2 SGB V, sofern diese für Leistungen des Behandlungsumfangs zutreffen
  • Mindestmengen: keine

Prozessuale Voraussetzungen:

  • Zusammenarbeit mit sozialen Diensten, Ergo- und Physiotherapie sowie Orthopädietechnik /-mechanik /-schuhmacher

Strukturelle Voraussetzungen:

  • 24-Stunden-Notfallversorgung mindestens in Form einer Kooperation des jeweiligen ASV-Teams mit einem Krankenhaus mit Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin und Notaufnahme (namentliche Nennung der Einrichtung an den Patienten). Die 24-Stunden-Notfallversorgung umfasst auch Notfall-Labor und im Notfall erforderliche bildgebende Diagnostik.
  • Möglichkeit intensivmedizinischer Behandlung besteht.
  • Informationen über Patientenschulungen mit einem strukturierten, evaluierten und zielgruppenspezifischen Schulungsprogramm

Interdisziplinäres Team:

Ein Team der folgenden Zusammensetzung ist Voraussetzung für die ASV-Berechtigung für Rheuma (Kinder und Jugendliche):

Teamleiter:

  • Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzweiterbildung Kinder-Rheumatologie

Kernteam:

  • Augenheilkunde
  • Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzweiterbildung orthopädische Rheumatologie *
  • Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzweiterbildung Kinder-Rheumatologie (sofern mehrere Rheumatologen im Team sind)

Hinzuzuziehende Fachärzte:

  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Humangenetik
    Innere Medizin und Angiologie
  • Innere Medizin und Gastroenterologie oder Kinder und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung Kinder-Gastroenterologie
  • Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie oder Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder-Hämatologie und -Onkologie
  • Innere Medizin und Kardiologie oder Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder-Kardiologie
  • Innere Medizin und Nephrologie oder Kinder und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung Kinder-Nephrologie
  • Innere Medizin und Pneumologie oder Kinder und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung Kinder-Pneumologie
  • Laboratoriumsmedizin
  • Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
  • Neurologie oder Kinder- und Jugendmedizin und Schwerpunkt Neuropädiatrie
  • Pathologie
  • Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Psychologische oder Psychologischer oder ärztlicher Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
  • Radiologie

* Bisher war im ASV-Team für Kinder zwingend ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzweiterbildung orthopädische Rheumatologie erforderlich. Diese Anforderung entfällt nun, sofern im Einzugsbereich (in der Regel 30 min um den Standort der Teamleitung) kein geeignetere Kooperationspartner vorhanden ist oder dort trotz ernsthaften Bemühens innerhalb eines Zeitraumes von mindestens zwei Monaten kein zur Kooperation bereiter geeigneter Facharzt zu finden ist. Das „ernsthafte Bemühen“ kann zum Beispiel durch die Vorlage eines ablehnenden Schreibens dokumentiert werden.

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