Arten der Mitgliedschaft

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Eine ordentliche Mitgliedschaft steht niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten offen, die hochspezialisierte Leistungen anbieten. Ebenso können am Krankenhaus tätige Ärztinnen und Ärzte ordentliches Mitglied werden, die eine Berechtigung zur Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach §116b SGB V aktueller Fassung haben. Zudem können auch Mitarbeiter:innen in einer Praxis, einem MVZ oder einer Klinik, mit Tätigkeitsschwerpunkt in der Koordination der Versorgung im Rahmen der ASV Mitglied werden. Der Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 300,- EUR.

Außerordentliches Mitglied können natürliche oder juristische Personen werden, die an der hochspezialisierten ambulanten Versorgung interessiert sind, zum Beispiel Krankenhäuser und MVZs, die eine ASV-Teilnahme planen, Patientinnen und Patienten, Krankenkassen oder pharmazeutische bzw. medizintechnische Industrie. Auch für Krankenhäuser, in denen bereits ASV-Teams bestehen, ist eine außerordentliche Mitgliedschaft sinnvoll, da mehrere Personen alle Vorteile der Mitgliedschaft nutzen können. Die Beitragshöhe für außerordentliche Mitglieder wird in Absprache mit dem Neumitglied festgelegt. Bitte füllen Sie bei Interesse den Antrag für außerordentliche Mitglieder aus. Wir setzen uns anschließend wegen der konkreten Beitragshöhe mit Ihnen in Verbindung. Der Mitgliedsantrag wird erst bei einer Einigung zur Beitragshöhe wirksam.

Hinweise zum Mitgliedschaftsverfahren

Mit der Speicherung meiner/unserer Daten ausschließlich zu satzungsgemäßen Aufgaben bin ich/sind wir einverstanden. Von der Satzung habe ich/haben wir Kenntnis genommen und erkenne/n sie bei Aufnahme verbindlich an. Die Satzung kann im Internet unter www.bv-asv.de eingesehen werden. Es entstehen mit der Mitgliedschaft folgende Gebühren:

Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder: 300,-Euro

Der Jahresbeitrag für außerordentliche Mitglieder wird mit dem Vorstand individuell vereinbart.

Bei Ermächtigung zum SEPA-Basis-Lastschriftverfahren:

Ich ermächtige den Bundesverband ambulante spezialfachärztliche Versorgung e.V. (BV ASV), Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom BV ASV auf mein Konto gezogene Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Wir werden bei den Einzügen folgende Gläubigeridentifikationsnummer verwenden:
DE87ZZZ00000225189