Vorschläge für den G-BA
Oft fällt erst während der täglichen Arbeit in der ASV auf, dass die Regelungen der ASV-Richtlinie oder der Appendizes den Versorgungsalltag nicht abbilden. Beispielsweise können ICD-10-Diagnosen in einer Konkretisierung fehlen oder notwendige Leistungen nicht im Appendix enthalten sein. Die gute Nachricht: hier gibt es die Möglichkeit das zu beheben. Jährlich ab September berät der Gemeinsame Bundesausschuss die „Turnusmäßige Aktualisierung der Appendizes“. Diese Änderungen werden dann im März oder April darauf beschlossen und treten in der Regel im Sommer in Kraft.
Wir als Verband reichen daher immer im August über das Jahr gesammelte Vorschläge beim G-BA ein. Es gibt keine Garantie, dass die Vorschläge angenommen werden, aber in einigen Fällen gelingt das.