Vorschläge für den G-BA

Oft fällt erst während der täglichen Arbeit in der ASV auf, dass die Regelungen der ASV-Richtlinie oder der Appendizes den Versorgungsalltag nicht abbilden. Beispielsweise können ICD-10-Diagnosen in einer Konkretisierung fehlen oder notwendige Leistungen nicht im Appendix enthalten sein. Die gute Nachricht: hier gibt es die Möglichkeit das zu beheben. Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt regelmäßig Aktualisierungen und Anpassungen der ASV-Richtlinie, der Konkretisierungen oder der Behandlungsumfänge, sofern dafür ausreichend Evidenz vorliegt. Während dies bis 2024 nur einmal jährlich erfolgte, soll es nun in höherer Frequenz der Fall sein, wobei dazu Erfahrungswerte noch fehlen.

Wir als Verband reichen regelmäßig Vorschläge beim G-BA ein. Es gibt keine Garantie, dass die Vorschläge angenommen werden, aber in einigen Fällen gelingt das. Ab 2025 wird die Zuständigkeit für die Aktualisierung der Appendizes aufgrund von EBM-Änderungen vom G-BA auf den ergänzten Bewertungsausschuss verlagert. Wir bitten daher, von Hinweisen auf EBM-Änderungen über dieses Formular abzusehen. Wir bitten auch um Verständnis, dass wir Vorschläge einer eigenen Prüfung unterziehen und uns die Entscheidung über eine Einreichung vorbehalten. So sind Wiedereinreichungen bereits abgelehnter Vorschläge ohne neue Erkenntnisse nicht zielführend und werden vom G-BA eher negativ aufgenommen. Es steht jedem offen, seine Vorschläge auch direkt an den G-BA zu richten (formlos, z.B. per Email).

Haben Sie Vorschläge, die Sie uns für den G-BA mitgeben wollen? Dann reichen Sie sie bitte über das folgende Formular bei uns ein:

DSGVO Zustimmung

12 + 3 =