Auf dem Symposium des Bundesverbandes ASV „10 Jahre ASV“ am 4. April 2022 in Berlin wurden die Ergebnisse des Versorgungsforschungsprojekts GOAL ASV sowie die erarbeiteten Handlungsempfehlungen präsentiert. Es zeigt sich, dass die ASV durchaus Möglichkeiten bietet, die Vernetzung und Kooperation zwischen den Leistungserbringern sowie zwischen den Sektoren zu intensivieren. Jedoch bestehen nach wie vor relevante Hürden und Probleme, welche die Teilnahme an der ASV sowie die Umsetzung im Praxisalltag erschweren.

Die Bildung der ASV-Teams – und somit der behandelten Patientinnen und Patienten in der ASV – kommt noch immer nur langsam voran. Dies liegt unter anderem an dem aufwändigen und nicht einheitlichem Anzeigeverfahren, welches die Teilnahme an der ASV deutlich erschwert. Auch die intendierte intersektorale Kooperation, insbesondere bei den onkologischen Erkrankungen, wird teilweise nur faktisch umgesetzt, indem einzelne Fachdisziplinen aus dem anderen Sektor besetzt werden oder Kliniken mit ihren eigenen MVZ kooperieren. Insgesamt kommen nur 42% der ASV-Ärztinnen und -Ärzte aus dem niedergelassenen Bereich, wie nicht veröffentlichte Daten des GKV-Spitzenverbands zeigen. Zudem ist die Anzahl der ASV-Teams in den KV-Bezirken sehr unterschiedlich – insbesondere, wenn man sie in Relation zur Bevölkerung setzt.

Die Analysen zeigten auch, dass die ASV-Richtlinie nicht in allen Bereichen die Versorgungsrealität abbildet und teilweise zu Versorgungsbrüchen und Schnittstellenproblemen führt. Beispielweise kann die Abklärung bei Verdacht bei den onkologischen Erkrankungen nicht in der ASV durchgeführt werden, da nur Patienten mit gesicherten Diagnosen in die ASV aufgenommen werden können.

Zudem zeigten die Befragungen, dass nicht alle Ärztinnen und Ärzte vom Nutzen der ASV für sich und die Patientinnen und Patienten überzeugt sind. Die meisten Ärztinnen und Ärzte sehen durch die ASV keine relevante Steigerung der Qualität in der Patientenversorgung. Diese Einschätzung wurde durch die Patientenbefragungen bestätigt, da die Patientinnen und Patienten insgesamt kaum signifikante Vorteile durch die Behandlung in der ASV angegeben haben.

Die im Projekt durchgeführten Interviews und Befragungen der Leistungserbringer ergaben außerdem ein Defizit an Informations- und Austauschmöglichkeiten. Die interviewten Ärztinnen und Ärzte wünschen sich eine niederschwellige (digitale) Plattform, um über wichtige Regelungen und Inhalte sowie Änderungen informiert zu werden und sich mit anderen ASV-Teams besser auszutauschen.

Die Ertragssituation in der ASV hängt sehr stark von der Teamebene und dem Indikationsbereich ab. Insbesondere durch den Wegfall der Mengenbegrenzung sowie den neuen EBM-Kapiteln für die ASV bzw. die NUB verbessern sich bei den häufigen Erkrankungen die Erlöse in der ASV zum Teil deutlich. Im Gegensatz dazu ist die Ertragssituation bei den seltenen Erkrankungen deutlich schlechter, da die zeitaufwändige Betreuung der Patientinnen und Patienten durch das EBM-System nicht abgedeckt ist. Zudem ist für die hinzuzuziehenden Ärztinnen und Ärzte die Abrechnung über die ASV häufig nicht interessant, da die Erlöse durch die Betreuung der wenigen ASV-Patientinnen und -Patienten die Fixkosten, wie beispielsweise für die Software für die Abrechnung nur selten ausgleichen. Dies zeigt sich auch in einer sogenannten Passivteilnahme der hinzuzuziehenden Ärztinnen und Ärzte, welche die zugewiesenen Patientinnen und Patienten teils über die Regelversorgung abrechnen.

Des Weiteren haben die Auswertungen des Projekts gezeigt, dass ein nicht unerheblicher Anteil an sogenannter Mehrfachinanspruchnahme stattfindet – also Patientinnen und Patienten sowohl in der ASV also auch in der Regelversorgung behandelt und abgerechnet werden.

Handlungsempfehlungen:

  • Zur Verbesserung der ASV hat das Konsortium umfangreiche Handlungsempfehlungen formuliert und mit dem Abschlussbericht dem G-BA vorgelegt. Die Empfehlungen zielen insbesondere auf die folgenden Bereiche:
    • Abbau von Teilnahmehürden
    • Abbau von Hürden während der Teilnahme
    • Verbesserte Vergütung und Abrechnung
    • Steigerung des Patientennutzens und der Versorgungsqualität
    • Optimierung des Informationsaustauschs zwischen den Leistungserbringern
    • Verbesserung der elektronischen Dokumentation