Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

Die ASV ist eine eigene Versorgungsform, die eine spezielle Berechtigung voraussetzt. Dazu muss eine Teilnahmeanzeige bei dem regional zuständigen Erweiterten Landesausschuss (kurz: ELA) gestellt werden. Diese bestehen aus Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung, Landeskrankenhausgesellschaft und Landesverbände der Krankenkassen sowie unparteiischen Mitgliedern. Eine Anzeige können Vertragsärztinnen und -ärzte oder zugelassene Krankenhäuser stellen. Mit der Anzeige muss nachgewiesen werden, dass die Teilnahmevoraussetzungen für die gewählte Indikation erfüllt sind. Fehlende Voraussetzungen sind der einzige Grund, warum der ELA eine Teilnahmeanzeige zurückweisen kann.

Für diese Prüfung gilt eine Frist von zwei Monaten; bei einer Nachforderung von Dokumenten und Informationen wird diese Frist gehemmt, d.h. sie läuft erst nach Einreichung der Unterlagen weiter.

Hier finden Sie die veröffentlichte ASV-Richtlinie und die Konkretisierungen für die einzelnen Indikationen auf den Seiten des G-BA.

Eine Übersicht über bereits beschlossene und in Kraft getretene Indikationen haben wir hier für Sie zusammengestellt.