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Abrechnung Transiente Elastographie Pseudoziffer 88513

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Themenstarter
(@kerstin-langlotz)
Beigetreten: Vor 2 Jahren

Ich bin auf der Suche nach der korrekten Berechnung für o.g. Leistung in der ASV. Der GOÄ führt diese Ziffer nicht und die Suche im Internet erschöpft sich relativ schnell mit Artikeln aus dem Jahr 2014. Für Hilfe  wäre ich dankbar.

3 Antworten
Beiträge: 70
Admin
(@bv-asv)
Beigetreten: Vor 2 Jahren

Die Transiente Elastographie ist im Rahmen der ASV für seltene Lebererkrankungen abrechenbar. Bisher ist sie noch nicht im EBM aufgenommen, daher findet sich die Ziffer im Abschnitt 2 des Appendix zu den seltenen Lebererkrankungen. Beschluss (g-ba.de) (S. 63). Sobald diese Leistungen in den EBM aufgenommen wurden, wird die Leistung in Abschnitt 1 zu finden sein.

Diese Leistung kann aber im Rahmen der ASV jetzt schon von Fachärzten für Innere Medizin und Gastroenterologie oder von Kinder- und Jugendmedizinern mit Zusatzweiterbildung Kinder- Gastroenterologie abgerechnet werden. Voraussetzung ist eine gesicherte Diagnose mit dem Ziel der Verlaufskontrolle und Frequenzreduktion von Leberbiopsien, bis zu zweimal jährlich (Zeitraum-ID 0013, Fassung 001, Erkrankungs- und Leistungsbereichsschlüssel 2O0100).

Hier finden Sie auch alle Appendizes mit den abrechenbaren Leistungen als Exceltabellen: Institut des Bewertungsausschusses (institut-ba.de)

Die Abrechnung von Leistungen im Appendix Abschnitt 2 läuft über so genannte Pseudo-Ziffern, die in der Anlage zur ASV-Abrechnungsvereinbarung geregelt sind (siehe ASV-AV_Anlage_5.pdf (kbv.de)). Im vorliegenden Fall ist das die GOP 88513. Diese Leistungen sind dann bezüglich der Höhe der Vergütung nach GOÄ abzurechnen – die Steigerungssätze sind dabei festgelegt. Dazu aus der Webseite der KBV: "Der Appendix stellt die Abrechnungsgrundlage dar, die Abrechnung selbst erfolgt auf Basis des EBM. Mit einer Ausnahme: Die Leistungen aus dem Abschnitt 2 des Appendix rechnen ASV-Ärzte nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab – mit den für die ASV festgelegten Gebührensätzen (Laborleistungen 1-facher, technische Leistungen 1,2-facher und übrige ärztliche Leistungen 1,5-facher Gebührensatz). Allen Leistungen im Abschnitt 2 sind bundeseinheitliche Pseudoziffern zugeordnet (z. B. 88500 für PET und PET/CT). Zu diesen Pseudoziffern geben Ärzte bei der Abrechnung die zutreffenden GOÄ-Nummern und die sich aus den Gebührensätzen ergebende Vergütung an. Wie jede ASV-Leistung, muss auch diese Pseudoziffer bei der Abrechnung mit der ASV-Teamnummer gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung mit Pseudoziffern und die Vergütung nach der GOÄ erfolgen immer solange, bis die entsprechende Leistung in den EBM-Bereich VII aufgenommen wurde.

 

 

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Beiträge: 4
Themenstarter
(@kerstin-langlotz)
Beigetreten: Vor 2 Jahren

Vielen Dank für die Rückmeldung, aber das war leider nicht die Antwort, nach der ich gesucht habe. Es ist klar dass die Leistung nach GOÄ abgerechnet wird, aber es gibt keine eigene Ziffer dafür. Ich würde gern wissen, welche Ziffer(n) hier angesetzt werden können.

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Beiträge: 70
Admin
(@bv-asv)
Beigetreten: Vor 2 Jahren

Ergänzend dazu haben wir seitens der Gastroenterologen folgende Info erhalten. Wir hoffen, das hilft weiter:  

Es wird als Analog Ziffer angegeben - das ist die GOÄ 424. Der eigentliche Text "Zweidimensionale Doppler-echokardiografische Untersuchung mit Bilddokumentation " muss dann ersetzt werden durch "Fibroscan" und dann der jeweilige Prozentsatz

Es gibt Ultraschallgeräte, die das inzwischen mit einem Zusatzmodul auch können. Aber der Fibroscan ist noch die Methode der Wahl.

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