Der G-BA hat die Anforderungen an die ASV für zwei weitere komplexe, schwer therapierbare Erkrankungen konkretisiert. Damit ist die spezielle Versorgungsform der ASV künftig auch bei zerebralen Anfallsleiden (Epilepsie) sowie Tumoren des Auges möglich.
ASV-Teams können mit Inkrafttreten der Beschlüsse den zuständigen erweiterten Landesausschüssen ihre Teilnahme an der ASV anzeigen. Dies wird nach Ablauf der Prüfungsfrist des Bundesministeriums für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger der Fall sein, voraussichtlich im März oder April 2024.
Zudem legte der G-BA zwei weitere Erkrankungen fest, zu denen er nun die Beratungen für eine ASV aufnimmt: Allogene Stammzelltransplantation sowie Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schwere Erkrankungen der Blutbildung. Die Beratungen werden voraussichtlich im Dezember 2024 abgeschlossen sein.