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Indikationen für das PET-CT

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Admin
Themenstarter
(@bv-asv)
Beigetreten: Vor 2 Jahren

 

  • bei uns gibt es große Verunsicherung, da die über die ASV-Richtlinie zugelassenen Indikationen von den durch den G-BA zugelassenen Indikationen für die vertragsärztliche Versorgung abweichen.
  • Haben Sie Erfahrungen, ob die Indikationen der vertragsärztlichen Versorgung auch in der ASV übertragen, erbracht und vergütet werden können? Gibt es eine juristische Einschätzung dazu? Oder wie kann die Patientensteuerung alternativ erfolgen? Müssten Kostenübernahmeanträge gestellt werden?

Es sind vor allem folgende Indikationen, deren Diagnosen gesichert sind, per se ASV-fähig sind und für die ein PET-CT in der Behandlung eine hohe Relevanz hat.   

 

F-18-FDG-PET/CT zur Bestimmung des Tumorstadiums von primären NSCLC einschließlich der Detektion von Fernmetastasen.

F-18-FDG-PET/CT zum Nachweis von Rezidiven (bei begründetem Verdacht) bei primären NSCLC.

F-18-FDG-PET/CT zur Bestimmung des Tumorstadiums von SCLC einschließlich der Detektion von Fernmetastasen, es sei denn, dass vor der PET-Diagnostik ein kurativer Therapieansatz nicht mehr möglich erscheint.

F-18-FDG-PET/CT zum Nachweis eines Rezidivs (bei begründetem Verdacht) bei SCLC, wenn die Patienten primär kurativ behandelt wurden und wenn durch andere bildgebende Verfahren ein lokales oder systemisches Rezidiv nicht gesichert oder nicht ausgeschlossen werden konnte.

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Beiträge: 71
Admin
Themenstarter
(@bv-asv)
Beigetreten: Vor 2 Jahren

In der ASV Lunge/Thorax sind im Appendix an zwei Stellen PET-Leistungen vorgesehen. Zum einen sind dort die regulären EBM-Ziffern 34700 ff. aufgeführt. Die Leistungslegende dieser Ziffern findet sich im EBM: KBV - EBM Suche Diese Ziffern dürfen bei Indikationen durchgeführt werden, die in der Richtlinie „Methoden der vertragsärztlichen Versorgung“ aufgeführt sind. Diese sind u.a.

 

  1. Bestimmung des Tumorstadiums von primären nichtkleinzelligen Lungenkarzinomen einschließlich der Detektion von Fernmetastasen.
  2. Nachweis von Rezidiven (bei begründetem Verdacht) bei primären nichtkleinzelligen Lungenkarzinomen.
  3. Charakterisierung von Lungenrundherden, insbesondere Beurteilung der Dignität peripherer Lungenrundherde bei Patienten mit erhöhtem Operationsrisiko und wenn eine Diagnosestellung mittels einer invasiven Methodik nicht möglich ist.
  4. Bestimmung des Tumorstadiums von kleinzelligen Lungenkarzinomen einschließlich der Detektion von Fernmetastasen, es sei denn, dass vor der PET-Diagnostik ein kurativer Therapieansatz nicht mehr möglich erscheint.
  5. Nachweis eines Rezidivs (bei begründetem Verdacht) bei kleinzelligen Lungenkarzinomen, wenn die Patienten primär kurativ behandelt wurden und wenn durch andere bildgebende Verfahren ein lokales oder systemisches Rezidiv nicht gesichert oder nicht ausgeschlossen werden konnte

 

Dokument: Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung (g-ba.de), S. 34 ff.. Wenn die Indikation gegeben ist, dürfen die entsprechenden Leistungen erbracht und abgerechnet werden. Ein Kostenübernahmeantrag ist nicht nötig.

 

Dann sieht der Appendix zusätzlich im Abschnitt 2 weitere Konstellationen vor (siehe S. 36, https://www.g-ba.de/downloads/83-691-751/2022-03-18_ASV-RL_Anlage-1-1-a-5_Appendix_Tumoren_Lunge-Thorax_Positivliste.pdf ). Auch hier ist kein zusätzlicher Kostenübernahmeantrag nötig.

 

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