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Muskelbiopsien

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Beiträge: 1
Themenstarter
(@claudia-lunke)
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Guten Tag zusammen, Patienten, die innerhalb der ASV neuromuskuläre Erkrankungen behandelt werden haben oftmals die Indikation für eine Muskelbiopsie, nach § 115b SGB V.  Diese erfolgt in unserem Haus über die Chirurgie. Das histologische Präparat der Muskelbiopsie muss neuropathologisch untersucht werden. Dies ist abrechnungstechnisch jedoch nicht über §115b SGB V abgedeckt, da die Neuropathologie nicht in unserem Hause ist. Über die ASV könnte dies ohne Probleme abgerechnet werden, da der Neuropathologe als Hinzuziehender mit im ASV Team aufgestellt ist. Besteht rechtlich die Möglichkeit den operativen Eingriff über §115b SGB V abzurechnen und per ASV Überweisungsschein das histologische Präparat über den Neuropathologen und dessen kassenärztliche Vereinigung abzurechnen? Welche Abrechnungsmodalitäten kennen Sie hierzu oder gehen die Aufwendungen zu Lasten des Krankenhauses für die neuropathologische Untersuchung? 

1 Antwort
Beiträge: 71
Admin
(@bv-asv)
Beigetreten: Vor 2 Jahren

Diese Fragestellung ist zum ersten Mal an uns herangetragen worden. Wir sind uns nicht sicher, ob aus dem Leistungsbereich des Ambulanten Operierens (AOP) heraus eine Überweisung an den ASV-Arzt ausgestellt werden kann. Allerdings könnte das Kernteammitglied, das die AOP veranlasst, zugleich dann auch die neuropathologische Untersuchung veranlassen.

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