Checkliste: Getting started
– das ist jetzt zu tun

Ihre ASV-Anzeige war erfolgreich, wie geht es nun konkret weiter? Mit unserer Checkliste möchten wir Ihnen mit praktischen Tipps den Einstieg in die ASV erleichtern. Ausführliche Checklisten zur ASV-Implementierung und zu den Aufgaben der Teamleitung stellen wir unseren Mitgliedern zum Ausdrucken im Mitgliederbereich zur Verfügung.

Operative To Do´s

  • Haftpflichtversicherung informieren: Alle Teammitglieder sollten die jeweilige Haftpflichtversicherung über die Aufnahme einer Tätigkeit im Rahmen des § 116b SGB V informieren. Dazu reicht ein formloses Schreiben. Uns ist bisher kein Fall bekannt, in dem Nachfragen oder gar eine Prämienerhöhung erfolgt sind.
  • Formulare bestellen: In der ASV werden grundsätzlich die Formulare der Regelversorgung verwendet – mit Ausnahme des Rezepts. In der ASV ist ein eigener Rezeptblock nötig, den alle Teammitglieder bestellen müssen. Dafür gilt der reguläre Bezugsweg, d.h. entweder über die KV oder direkt bei der Druckerei. Krankenhausärztinnen und -ärzte müssen zusätzlich auch die sonstigen Formulare bestellen. Mehr Informationen zum Formularwesen in der ASV finden sich bei der KBV unter https://www.kbv.de/html/8161.php.
  • Technische Struktur für die Abrechnung: Jeder Leistungserbringende im Team muss sich mit der Organisation der Abrechnung beschäftigen. Krankenhäuser rechnen ASV-Leistungen, die von Krankenhausärztinnen und -ärzten im ASV-Team erbracht werden, über die reguläre Krankenhausabrechnung nach § 301 SGB V ab. Dafür ist in der Regel eine Anpassung des KIS notwendig, da die EBM-Ziffern zu hinterlegen sind. Niedergelassene können entweder bilateral mit den Kassen abrechnen (aufwändig!) oder die KV als Dienstleister beauftragen. Dafür stellen die KVen auf ihren Internetseiten entsprechende Auftragsmuster zur Verfügung (siehe auch hier). Bei einer Beauftragung der KV ist grundsätzlich in der Praxissoftware die ASV-Abrechnung zu aktivieren. Einige Anbieter verlangen dafür zum Teil hohe Gebühren. Versuchen Sie, bei zu hohen Angeboten auf jeden Fall zu verhandeln.
  • Organisation der Teamverwaltung: Ihr Team wird sich laufend ändern – so kommen vielleicht neue Kolleginnen und Kollegen hinzu, die Praxiskonstellationen der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte ändern sich oder Ärztinnen und Ärzte scheiden aus. Legen Sie fest, wer Ansprechpartner:in für solche Fälle ist und erinnern Sie alle Kolleginnen und Kollegen im Team nochmal an ihre Informationspflicht im Falle solcher Änderungen.

 

Absprachen im Team

  • Kontaktdaten im Team austauschen: Besprechen Sie im Team, ob Sie Telefonnummern und E-Mailadressen austauschen, unter denen eine rasche Kontaktaufnahme unter den Teammitgliedern in dringlichen Fällen möglich ist, um z.B. kurzfristig einen Termin für Patientinnen und Patienten vereinbaren zu können.
  • Überweisungsprozess besprechen: Kernteammitglieder können sich Patientinnen und Patienten in der ASV ohne Überweisung schicken, die hinzuzuziehenden Fachärztinnen und Fachärzte werden auf Überweisung (durch ein Kernteammitglied) tätig. Erfahrungen aus ASV-Teams haben gezeigt, dass es von Vorteil ist, auch innerhalb des Kernteams einen Überweisungsschein mitzugeben, um die aufnehmende Praxis über die ASV-Teilnahme zu informieren. Tipp: legen Sie sich im Team „ASV“-Stempel zu, die Sie plakativ auf allen Überweisungen für ASV-Patientinnen und -Patienten aufdrucken.
  • Festlegung interner „Spielregeln“ für die Einschreibung der Patientinnen und Patienten: Grundsätzlich setzt die Aufnahme eines Patienten oder einer Patientin in die ASV eine Überweisung durch einen Vertragsarzt oder eine Vertragsärztin (z.B. Hausarzt, Hausärztin) voraus. Bestandspatientinnen und -patienten, die bei den ASV-teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten schon vorher behandelt wurden, können ohne Überweisung in die ASV eingeschlossen werden. Die Aufnahme von Patientinnen und Patienten in die ASV ist per Richtlinie nicht auf einzelne Teammitglieder (z.B. Teamleitung) beschränkt – grundsätzlich kann jeder im Team eine Patientin oder einen Patienten aufnehmen. Besprechen Sie im Team, ob Sie das so offen handhaben wollen, oder ob Sie den Patienteneinschluss auf bestimmte Teammitglieder einschränken wollen. In dem Zusammenhang ist auch zu besprechen, wie Sie im Team die Voraussetzungen gemäß der Konkretisierung auslegen wollen. So sieht der Gesetzgeber die ASV ja als Versorgungsform für Patientinnen und Patienten, die aufgrund der Ausprägung ihrer Erkrankung Bedarf an einer interdisziplinären Versorgung haben. Zu klären ist also, ob beispielsweise Patientinnen und Patienten in stabiler Remission eingeschlossen werden sollten.
  • Anlaufphase besprechen: Stimmen Sie sich im Team ab, welche Patientenzahlen Sie in der Anlaufphase anstreben. Einige Teams testen im ersten ASV-Quartal zunächst mit einer überschaubaren Patientenzahl, um die operativen Prozesse zu erproben.
  • Festlegung von Dokumenten: Die ASV erfordert eine Information und Aufklärung der Patientinnen und Patienten, keine Einschreibung. Die Patientinnen und Patienten müssen über die Versorgungsform, die Ärztinnen und Ärzte im Team und das Tätigkeitsspektrum informiert werden. Es ist sinnvoll, dafür im Team einheitliche Dokumente zu nutzen.
    Als Verband haben wir eine Vorlage für die ASV Rheuma, die selbst gedruckt werden kann. Alternativ kann diese Vorlage auf Wunsch auch individualisiert werden – mehr Informationen dazu finden Sie unter Informationsmaterial.
    Auch bietet der G-BA eine Patienteninformation für alle Indikationen an, die verwendet werden kann.
    Die meisten Teams ergänzen diese Informationsunterlagen noch durch eine Liste der am Team teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte.
  • Information der Einweisenden: Da die ASV ja grundsätzlich eine Überweisung voraussetzt, ist es sinnvoll, die zuweisenden Kolleginnen und Kollegen zu informieren. Einige Teams laden dafür zu einer Infoveranstaltung, andere informieren schriftlich. Seitens des Verbands haben wir einen Info-Flyer speziell für die ASV Rheumatologie. Da bei der Überweisung mit Verdachtsdiagnose eine Mindestdiagnostik vorliegen muss, haben wir auch für diese Fälle ein Musterformular erstellt. Den Info-Flyer und das Musterformular finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter Informationsmaterial.